Kostenübernahme durch Teilkasko:
Wer einem Reh ausweicht, um Schlimmeres zu verhindern (ein durch die Frontscheibe fliegendes Reh stellt ein tödliches Geschoß dar) kriegt seinen Schaden von der TK ersetzt, wenn er den Unfallhergang beweisen kann, d.h. durch einen Zeugen, der am besten nicht mit dem Unfallfahrer verwandt und verschwägert ist. Dieser sollte bereit sein, seine Aussage auch an Eides statt zu leisten. Weitere Voraussetzung: Polizei muß informiert werden bzw. wenn man nicht sicher ist, das Tier vielleicht doch erwischt zu haben, das zuständige Forstamt (was im allgemeinen dann aber die Polizei macht).
Viel Erfolg Jens
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