Zitat:
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Zitat von BullPit
Da ein Airbag im Gegensatz zum Gurt nicht vorgeschrieben ist, kannst Du wenn das Lenkrad eine ABE hat dieses auch einbauen. Wenn das Steuergerät mittels eines 2 Ohm Widerstandes ( kommt mir aber etwas wenig vor...2 Kilo- Ohm wäre logischer - oder ? ) "ausgetrickst" wurde, dann gibt es ja auch keine Tüv-Mensch-verwirrende-Warnmeldung. Sehe das ähnlich der Deaktivierung beim Beifahrerairbag + Kindersitz.
Gruß, Pit
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Hi Pit
Es sind tatsächlich 2 Ohm, die sind auch im Airbag verbaut, dadurch erkennt das Gerät ob der noch IO ist, sonst würde der bei der elektrischen Prüfung bei Zündung EIN gleich auslössen. Ist aber nur ein kleiner Messwiderstand, der über den Polen liegt. Steht auch im E-Plan E32 wenn kein Beifahrer-Airbag drin ist, sind an den Anschlüssen dafür der Widerstand von 2Ohm.
GRuß Reinhard