Zitat:
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Zitat von pille
Nix da!
Vielleicht spielt das keine Rolle im Rahmen der behördlichen Beweisermittlung, aber eine derartige Erklärung hat im Bereich der KFZ-Haftpflicht erhebliche Konsequenzen, u.U. stellt man nämlich seine Haftpflicht von der Leistung frei, bzw. macht sich womöglich regreßpflichtig.
Schuldanerkenntnis
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ganz genau so sehe ich das auch...
auf jeden fall ist es nie ein fehler die polizei hinzuzuziehen, vor allem wenn der unfallgegener sich so quer stellt wie in meinem falle!