Zitat:
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Zitat von pille
Nix da!
Vielleicht spielt das keine Rolle im Rahmen der behördlichen Beweisermittlung, aber eine derartige Erklärung hat im Bereich der KFZ-Haftpflicht erhebliche Konsequenzen, u.U. stellt man nämlich seine Haftpflicht von der Leistung frei, bzw. macht sich womöglich regreßpflichtig, da der Nachweis einer Minderung der Leistung durch Teilschuld der Gegenseite schwer fällt.
http://www.7-forum.com/images/link_rot.gif Schuldanerkenntnis
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Solch eine Erklärung berührt die Frage des Schadensersatzes nicht.
Darum geht's.
BTW: Ich würde im Zweifel natürlich auch die Polizei hinzuziehen.