Hab jetzt Antwort von RH:
Gewährleistungsansprüche sind grundsätzlich an den Verkäufer zu richten. Dieses geht aus dem Gewährleistungsrecht hervor.
Ein Riss, z.B. am inneren Felgenhorn, ist jedoch meistens auf eine Materialbeschädigung oder auf eine Verformung zurückzuführen, wobei hierdurch das Gefüge beschädigt wird und dadurch die Dauerfestigkeit nicht mehr gewährleistet ist.
Der Händler wird Ihnen sicherlich eine Auskunft darüber geben können, ob eine Garantie/Kulanzregelung möglich ist.
Als Anlage fügen wir einen Bericht der ADAC-Motorwelt von 1995 bei, wo über das Thema Risse am inneren Felgenhorn berichtet wurde.
Wir hoffen Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i.A. Frank Bamberg
Reklamationsbearbeitung/Kundenservice
RH ALURAD Höffken GmbH
Röntgenstr. 12
D-57439 Attendorn
Tel: 02722-553 43
Fax: 02722-553 28
frank.bamberg@rh-alurad.de
www.rh-alurad.de
Bissl dünn wie ich finde denn ich hatte ausdrücklich darauf hingewiesen das die Stellen absolut gleichmäßig an allen 4 Felgen sind. Naja - war irgendwie nicht anders zu erwarten...
