Hab' mal ein bisschen geblättert:
Beihilfe im Sinne des deutschen Strafrechts (§ 27 Abs. 1 StGB):
Diese liegt dann vor, wenn jemand (der Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat erfolgreich unterstützt.
Beihilfe nach der Tat (bezeichnet eine Handlung, die nach beendeter Haupttat verübt wird, um dem Täter dabei zu helfen, die Beute der Haupttat zu sichern oder sich der Strafverfolgung zu entziehen)
