Als US-Car Freund und inzwischen recht versierter Kenner der Rechtslagematerie beim Tuning bzw. Umbauen kann ich Dir folgendes sagen: Wenn Du z.B. eine US-Version hast, die mit Seitenbegrenzungsleuchten ausgestattet ist, so darfst Du diese belassen, wenn Du Sie einzeln eintragen lässt. Ich hatte z.B. an meinem Ford Probe die beliebten, roten Blinker und bekam die ohne Probleme eingetragen. Was Du nicht eingetragen bekommst bzw. je nach "Goodwill" des Prüfers sind Standlichtfunktionen der Blinker vorne. Oftmals werden US-Fahrzeuge für den Export dieser Funktion durch trennen eines Kabels "beraubt" um eine Zulassung zu bekommen.
Des weiteren darfst Du ALLES an Seitenbegrenzungsleuchten bzw. so genannten "Positionsleuchten" an Deinen BMW schrauben, was auch nur im Ansatz ein E-Prüfzeichen hat und ORANGE bzw. GELB leuchtet... da die von Dir zum Einsatz gebrachten Leuchten wahrscheinlich ORIGINAL Posis von BMW USA sind, darfst Du sie hier NICHT zum Einsatz bringen, zumal sie ROT und WEIß sind, nicht GELB oder ORANGE. Selbst wenn die Teile ORANGE leuchten würden gäbe es Probleme, da sie ROT bzw. WEIß reflektieren wenn man draufstrahlt. Einzige Ausnahmemöglichkeit bei Positionsleuchten OHNE E-Zeichen: Du hast JEDE MENGE Kohle und lässt ein Lichttechnisches Einzelgutachten in Karlsruhe erstellen. Für das Geld kaufst Du Dir allerdings mindestens 2 gut erhaltene E32 mit Vollausstattung
Auch wichtig: Im Regelfall MÜSSEN die Positionsleuchten MINDESTENS 25cm über dem Boden angebracht werden!