Zitat:
|
Zitat von MatthiasHSK
Hast du das Auto privat oder gewerblich beim Händler gekauft? Als Privatmann hättest du ja immer noch die Gewährleistung... Da wärst du sogar ziemlich "dumm", wenn du es über die €+ abrechnen würdest (Selbstbeteiliung usw.).
|
Gewährleistung bei 145 tkm und dem Versagen von Verschleißteilen?
Also Junx, ich glaub Ihr solltet mal die neue BGH-Rechtsprechung dazu inhalieren, dann würde Euch der Optimismus vergehen!
Ihr habt einen
Gebrauchtwagen gekauft!
Erst kürzlich ist wieder ein Gebrauchtwagenkäufer vom BGH abgeschmiert worden, der seinen Turboladerdefekt über Gewährleistung ersetzt haben wollte. Hustekuchen!
Greets
RS744