Zitat:
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Zitat von rengier
Im übrigen weis ich, dass dies versuchter Betrug im Sinne des BGB ist, aber ich möchte hier so etwas hier im Forum einfach mal vorstellen für die nicht so rechtsbewanderten Leute unter uns das ersparen
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Hallo sehr verehrter Herr Neffe Prof. jur. rengier
Natürlich hast Du recht, das ich juristisch nicht sonderlich bewandert bin. Die letzte Klausur hab ich doch tatsächlich ne 3 geschrieben.
Sagt ja schon einiges.
Im einzelnen auf Dein Posting einzugehen, erspare ich mir, Dir und den anderen.
Aber irgendwie sehe ich das Problem nicht.
So beginnt die Auktion:
Zitat:
Biete euch hier
die Teile die Ihr braucht von einem BMW 750 iL
!!Schlachtung dieses schönen Wagens!!
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Was zum Henker ist daran unklar.
Kann mir aber sicher der Prof. jur. erklären.
Und das Urteil möchte ich sehen, das sich auf eine Katgorie bei Ebay bezieht.
Absolut lachhaft.
Was machste denn, wenn du einen Artikel hast, der sich nicht eindeutig kategorisieren lässt???
Richtig, Du stellst ihn in die Kategorie ein, wo er am besten passt.
oder sogar in mehrere.
Die kategorie ist nicht verpflichtend.
der Auktionstext schon und der ist eindeutig.
Ansonsten bringts buddi auf den Punkt.
Immer wieder lustig, die private Ebay-Polizei.
Ist euch langweilig???