Zitat:
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Zitat von MatthiasHSK
Lies einfach mal genau nach wieso der BGH die Klage abgewiesen hatte. Jedenfalls nicht, weil 'nen Turbolader nicht unter die Gewährleistung fallen würde...
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Danke für den "wohlwollenden" Hinweis,
aber zum
Genau-Lesen sollte man schon den Volltext des Urteils lesen - und nicht gerade bei Testung Warenstift nur einen redaktionell bearbeiteten Auszug. Was ich i.ü. zuvor getan hatte, und jedem Interessierten mit meinem Hinweis anempfehlen wollte.
Es bleibt also dabei: nicht erst seit diesem Turbolader-Urteil des BGH ist der Käuferschutz bei Gebrauchtwagen bei weitem nicht so weitgehend wie hier verbreitet geglaubt wird. Und das bleibt Kern der Message! Also kommt es darauf an, eine gute Garantie zu haben. Wie man hier plastisch am Ausgang der Geschichte sieht.
Greets
RS744
P.S.: natürlich
kann auch ein Turbolader unter Gewährleistung fallen, und die Beweislastumkehr helfen. Hat niemand was anderes behauptet! Entscheidend ist vielmehr, daß normaler Verschleiß eben nach dem BGH
nicht unter die Gewährleistungsverpflichtung fällt.