Zitat:
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Zitat von AlexH
Hi,
wenn der Händler sich querstellt, musst Du vor Gericht und beweisen, daß die Arbeiten nicht durchgeführt wurden, sofern sie denn überhaupt vertraglich zugesagt waren.
Unter Umständen musst Du dazu einen Gutachter heranziehen. Den bezahlst zunächst mal DU.
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Noch nicht , mittlerweise gibt es für solche Fälle eine Schiedsstelle.
sollte es auf dem Kaufvertrag stehen (habe ich beim Kauf drauf bestanden)
dann reicht es einen Check beim freundlichen zu machen ,
Ich bin zum ADAC zum checken gefahren , war günstig , und alles schriftlich belegt.
Okay die Kosten dafür müßte er vorerst tragen.
Diese kann er aber vom Kaufpreis abziehen und zurück verlangen.
Besser , den Wagen auf den Hof stellen , eine Begleitperson sollte als Zeuge zugegen sein. Auf Wandlung pochen , mit Rechtschutz drohen , bis er einlenkt.
In unserem Fall habe ich immerhin beim 3er noch nen Satz W.R. rausgeholt weil das Automatikgetriebeöl nicht gewechselt wurde, Fahrzeug stand 4 4Jahre und ich habe verlangt das ausser Reifen und Bremsen alle Flüssigkeiten gewechselt werden. kam erst mit ausreden , hat ihm aber nicht geholfen.
Gruß Jörg