Oberster Grundsatz zu dieser Sache hier bei uns in Deutschland:
DER FAHRER BZW. HALTER HAFTET FÜR SEIN KFZ! UNABHÄNGIG VOM VERSCHULDEN! (sog. Gefährdungshaftung...) Der Halter haftet also für jederlei "Gefahr", die von seinem Fahrzeug ausgeht, egal ob er daran Schuld ist oder nicht. Allein die Tatsache, daß er der Halter/Fahrer des Fahrzeugs ist, reicht für die Haftung aus.
Wenn anschliessend, nachdem der Halter bzw. dessen Versicherung zur Rechenschaft gezogen wurde, eine Möglichkeit besteht jemand anderen (z. B. Werkstätte) die komplette oder eine Mithaftung anzukreiden, macht das die Versicherung selbst, und regressiert diesen.
Passiert aber wirklich selten daß man damit durchkommt.
Klingt komisch, is aber (leider) so...
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Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten!
----- Im Gedenken an Reinhard (Rottaler2), Du fehlst uns -----
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