Zitat:
Orginal gepostet von dasteil
hmm...
ich stell mir gerade mal vor , ich hätte den wagen gekauft ! (solltet ihr auch mal , dann wären eure kommentare nicht so monoton....)
selbst wenn ich 400 km bleifuss fahren würde , da müsste der motor schon mitspielen .
sonst war er schrott . und das wird er (wenn er pfiffig genug ist) dir auch beweisen können .
das hört sich dann in etwa so an : arglistige täuschung .
ich denke wenn der einen guten anwalt hat , musst du dich zumindest an den instandsetzungskosten beteiligen .
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Jemand der einen 14 Jahre alten Wagen kauft, kann halt nicht erwarten das er auf das Fahrzeug eine
3 Jahre oder 100.000km Vollgarantie bekommt.
Was einige vieleicht denken.
Fakt ist das die Beweislast beim Käufer liegt.
Das eigenartige daran ist nun mal das er 400 km in 2 Stunden runterreißt was eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 200 km/h vorraussetzt und hier sollte im Fall eines Rechtsstreits auch angesetzt werden.
Denn in solchen Fällen, bei denen ein 14 Jahre altes Fahrzeug so bewegt wird werden Gerichte auch stutzig.
Gruss Tobeco