Zitat:
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Zitat von altbert
Nebelscheinwerfer sind (ebenso wie die Nebelschlußleuchten) in D bis zur max. Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.
Zumindest offiziell...
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Quatsch mit Soße, das gilt nur für die NSL.
Ich find die Ursprungsfrage durchaus berechtigt. Ganzen Tag mit Xenon rumfahren muß ja auch nicht sein.