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Alt 17.05.2006, 20:09   #20
TomS
Hoher Priester
 
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Zitat:
Zitat von altbert
Nebelscheinwerfer sind (ebenso wie die Nebelschlußleuchten) in D bis zur max. Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.

Zumindest offiziell...
Quatsch mit Soße, das gilt nur für die NSL.

Ich find die Ursprungsfrage durchaus berechtigt. Ganzen Tag mit Xenon rumfahren muß ja auch nicht sein.
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