Das hat mit dem Alter des Fahrzeuges nichts zu tun, wirf das jetzt nicht mit den Gebrauchtwagengarantien, die Autohändler geben, durcheinander (da liegt die Grenze meist bei 7 Jahren oder bei 150.000 km).
Und diese windige Gewährleistungsausschluß-Klausel, die in Deinem Vertrag steht, dürfte Deinen Bunte-Wimpel-Händler nicht vor seiner Pflicht entbinden, das Fahrzeug instand zu setzen.
Einen Anwalt kann ich Dir zwar nicht empfehlen (Südhessen will mit Hessisch-Sibirien ja eh nix zu tun haben...

), aber in Deinem Fall sollte die Sache eigentlich klar sein.