beim 5hp18, ist ein Bremsband drin. Das 5hp24/30, nicht. Man könnte natürlich auf "P" gelangen. Wenn ich der gegnerische Gutachter wäre und natürlich Geld einzusparen hätte, würde dann argumentieren, dass man die Hand am Hebel hatte und durch das aprubte Abbremsen, den "P" einlegte, obs was bringt ??? Man hat noch die "R" Sperre, aber egal, die Dame hatte zur Vollbremsung animiert...
Die erste Welle treibt den Kupplungskorb, dort sitzt das Induktivband, das dreht sich immer, weil sonst kann man ja keine Eingangsdrehzahl, ablesen. Die zweite Welle, ist in die erste eingesteckt, dort sitzt ein Lager, wie ein Pleuellager, also ein beschichtetes Lager. Also keine direkte Verbindung. Die Verbindung läuft über die Lamellen. Im Klartext, bei "P" kann die erste Welle nicht abgedreht werden, sie hat keine starre Verbindung zur Ausgangswelle, wo die Parksperre sitzt...
Aus rein mechanischer Erfahrung, hab ich beim zusammen bauen die "P" drin und kann die C-Kupplung drehen...
Die Bruchstelle sitzt auch Bereich der Ölpumpe oder sofort danach.
Ich vermute, dass durch die Vollbremsung die Gewichts und Fluchtverteilung auf die Verbindung Motor-Getriebe wirkte. Dadurch kam es zu einer Verkantung und die Welle brach. Die Bruchstelle liegt auch in einem nicht gelagertem also freiem Bereich...
Ich werde das ganze aber mal am Wochenende, rekonstruieren...
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