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Alt 31.10.2006, 09:30   #7
bmw730dmx
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@Alfred G:

Sorry, das ist nicht so. Das Gegenteil geht aus der von Dir zitierten Fundstelle hervor:

2.5 Hat der Unternehmer für eine nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführte Leistung oder Teilleistung vor dem 1. Januar 2007 Teilentgelte vereinnahmt, ist bei der Erteilung der Endrechnung zu berücksichtigen, dass auch insoweit bei der Anwen-dung des allgemeinen Steuersatzes die Besteuerung nach dem ab 1. Januar 2007 gel-tenden Steuersatz von 19 % vorzunehmen ist. Im Übrigen gilt für die Erteilung von Endrechnungen in diesen Fällen Abschnitt 187 Abs. 7 bis 11 UStR sinngemäß.

Für nicht Juristen und Nicht-Steuerberater: Die Anzahlung wird auf den gesamten Zeitraum verteilt, der Betrag, der auf die Zeit nach dem 01.01.07 entfällt wird nacherhoben.

Das trifft aber nur die, die eine Anzahlung geleistet haben und bei denen das Fahrzeug (umsatzsteuerrechtlich) im Privatvermögen ist.

Gruss HJ
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