Öh - nö!
Da haben wir uns Missverstanden:
KBA Auskunft ist klar, muss man haben. Das KBA kann aber ja nur eine Aussage für Deutschland machen.
Die Zulassungsstelle wollte aber zusätzlich einen Nachweis des "niederländischen KBA" haben (wie immer die Behörde dort auch heisst), dass der Wohni in den NL nicht gestohlen gemeldet ist.
Deshalb meine Frage:
Braucht man das bei einem PKW nicht? Wäre ja seltsam
Könnte ja sein, dass dieses Dokument in Deiner Auflistung fehlt?