Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.11.2006, 22:41   #6
greyhound
Ex 7er-Fahrer
 
Benutzerbild von greyhound
 
Registriert seit: 26.10.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford Kuga PHEV (01-21), BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
Breites Grinsen Oh ein Miss(t)verständnis

Öh - nö!
Da haben wir uns Missverstanden:
KBA Auskunft ist klar, muss man haben. Das KBA kann aber ja nur eine Aussage für Deutschland machen.
Die Zulassungsstelle wollte aber zusätzlich einen Nachweis des "niederländischen KBA" haben (wie immer die Behörde dort auch heisst), dass der Wohni in den NL nicht gestohlen gemeldet ist.

Deshalb meine Frage:
Braucht man das bei einem PKW nicht? Wäre ja seltsam

Könnte ja sein, dass dieses Dokument in Deiner Auflistung fehlt?
greyhound ist offline   Antwort Mit Zitat antworten