@philip:
Kannst Du uns weiter Infos zum Unterschied zw. Versteigerung und eBay geben.
Dass ein Artikel, der der Beschreibung nicht entspricht nicht gekauft werden muß ist ja klar.
(Übertrieben: ) Wenn jemand einen E32 anbietet und ich bekomme ein Taschenmesser dann ist das nicht der Artikel, den ich gekauft habe. Ungeachtet dessen, ob der Verkäufer denbeschriebenen Artikel auch jemals besessen hatte. Er hat einen Artikel gemäß Beschreibung zu liefern.
aber was ist sonst noch andrs ?? .... Zeitablauf ???
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
|