Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 01.01.2003, 17:24   #10
schnuffi85
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 20.09.2002
Ort:
Fahrzeug:
Standard

So, ich habe den Wagen heute mal für ein paar Stunden gefahren. Habe bei dem Sauwetter mit meinem Sohn eine Sauerlandtour gemacht. Das Auto fährt allererster Sahne, alles funktioniert einwandfrei. Nur den Hundegestank müsste man entfernen (lassen).

Nun plagt mich aber eine rechtliche Frage:

Wie ich schon sagte, ist der Besitzer auf Grund starkem Alkoholismus zum Pflegefall geworden und ist entmündigt. Ich denke, ein Kaufvertrag mit ihm wäre warscheinlich nichtig, da er ja wenn ich das richtig sehe
nicht geschäftsfähig ist. Verheiratet ist er nicht, Kinder hat er auch keine. Muss ich den Vertrag nun mit dem Vormund machen und wer kann das sein ?? Eine Amtsperson ??? Hat der Besitzer überhaupt noch was zu melden ??

Gruss,
Stefan

@730SN Wirklich ne sehr gute Idee...

[Bearbeitet am 1.1.2003 von schnuffi85]
schnuffi85 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten