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Alt 19.02.2007, 14:33   #9
Alfred G
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Zitat:
Zitat von Sven B. Beitrag anzeigen
Hi Lutz, sind das (Nachzahlung) nicht normale Betriebskosten, die steuerlich wie jede Leasing Sonderzahlung behandelt werden ...
Auch wenn ich nicht Lutz bin, denke ich, dass ich die Frage beantworten kann: Die Nachzahlung teilt das Schicksal der Leasingraten.

d.h. Leasingraten stl. abzugsfähig = Nachzahlung abzugsfähig
und umgekehrt.

Wer bilanziert, darf und muss sogar eine Rückstellung für die Nachzahlung bilden.
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