Zitat:
Zitat von Sven B.
Hi Lutz, sind das (Nachzahlung) nicht normale Betriebskosten, die steuerlich wie jede Leasing Sonderzahlung behandelt werden ...
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Auch wenn ich nicht Lutz bin, denke ich, dass ich die Frage beantworten kann: Die Nachzahlung teilt das Schicksal der Leasingraten.
d.h. Leasingraten stl. abzugsfähig = Nachzahlung abzugsfähig
und umgekehrt.
Wer bilanziert, darf und muss sogar eine Rückstellung für die Nachzahlung bilden.