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Alt 25.06.2007, 12:57   #50
knuffel
† 2023
 
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Huhu...

TÜV prüft, Auto bekommt Plakette oder nicht. (Erteilung der Plakette ist unerheblich)
Ende von Vorgang 1 = ursprünglicher Auftrag = 90 Tacken = auch bezahlt.

Für Vorgang 2 = Radlager + Beläge wechseln bestand KEIN Auftrag.

Daher kein Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten.

Da es aber sinnvoll war, die Teile zu wechseln, muss jetzt zwischen
den Beteiligten (die ja KEINE Vertragspartner sind ) verhandelt werden.
Erst wenn die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, begänne der Rechtsstreit.

Bis 300 Tacken wären -nach meiner bescheidenen Meinung- i.O.

Gruß
Knuffel
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