Zitat:
Zitat von mystica
Hallo,
die heller leuchtenden Ringe sind in Deutschland IMHO als TFL zugelassen, sonst wären ja alle neuen BMW 5er, 3er, 1er ohne ABE unterwegs.
@Pille
Fernlicht wird bei mir über die Xenon geschaltet, die "Fernlichtscheinwerfer" sind eigentlich nur die Lichthupe. Wenn man keine Lichthupe bräuchte, könnte man die auch weglassen. Stichwort BiXenon!
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Moin Horst,
sorry, aber 2x falsch...

Das eine erklär ich Dir jetzt, das andere erklär & zeig ich Dir am Sonnabend, okay?
Also, es kann keine generelle TFL-Tauglichkeitsfreigabe für die Celis-Ringe geben, nur weil das im E92 z.B. zugelassen ist, so klappt es nicht beim E65.
Für jedes KFZ ist dafür auch in Sachen Beleuchtung eine eigene KBA-Typzulassung notwendig, wobei grundsätzlich Neues nur über ein lichttechnisches Gutachten zu erreichen ist (z.B. die LED als TFL beim AUDI A5 / R8 / S8), das Gutachten ist recht aufwändig (€€€) und hat nix mit dem Anbaugutachten a la Felgen usw. zu tun.
Also, ohne eine Veränderung der Celis-Ringe beim E65 inkl. neuer Typzulassung der Scheinwerfer geht gar nix.
Das Fernlicht:
- Bi-Xenon, weil bei
Fernlichtschaltung zusätzlich zu den beiden inneren H7(?) HalogenFERNscheinwerfern bei den Xenonbrennern eine Blende eletromechanisch abgeklappt wird, so daß der volle Xenon-Lichtkegel entsteht.
Bei der
Lichthupe unterbleibt die Xenonaufblenderei, ganz einfach aus mech. Gründen, es leuchten NUR die beiden H7.
Ein Test zu später Stunde vor einem Schaufenster verdeutlicht das Gesagte.
Im Fall des US-TFL, wird die 30% Dimmung für den Gebrauch der Lichthupe außer Kraft gesetzt, denke ich mal.
Zitat:
Zitat von mave2904
Hi Thilo,
d.h. in Österreich genügt es wenn ich die Nebler einschalte?
Somit ist der Rest für mich Tabu solange es keine Freigabe dafür gibt
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Moin Basti,
Das Nebellicht könnteste in A nehmen, dazu müßtest Du eben nur auf Standlicht den Lichtschalter stellen, dann lassen sich die Nebler dazu aktivieren (Das "schlaue" Lichtmodul würde eine Einschaltung von der Nebelschlussleuchte allerdings unterdrücken, solange nicht doch das Abblendlicht läuft, weil NSW Ohne Abblendlicht hier unzulässig...nur mal so am Rande..).
Bringen tut's nix, dabei ist die sonstige Beleuchtung aktiv, Stromverbrauch Nebler = 21W/St. glaub ich, Xenon 35W St....
und die Gefahr ist groß, bei einer Wiedereinreise nach D mit dieser Beleuchtung 'ne Owi zu kassieren:
-> Fahrlichtprogrammierung a la Skandinavien (wie vor)
Zitat:
Zitat von peterpaul
Hast Du nach all den den Diskussionen über z.B. die Anzeige der Öltemperatur etwas anderes bei CS = CarSolution erwartet ???
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Keine Ahnung.......

Da der E65 weder 'ne Anzeige der Öltemperatur zuläßt, noch sonstwelche Eingriffmöglichkeiten von außen durch Interfaces aller Art (außer der OBD2 vorgeschriebenen Dinge), ist' mir eigentlich wurscht.
Nur wenn hier das verbaute Kurvenlicht als Hinderungsgrund angegeben wird, dann ist's sicherlich nicht mechanisch bedingt, sondern schlicht nicht programmier-...oder sollte ich sagen, hackbar, bzw. auf einem alten SW-Stand (CIP vor 11/2003) hängen geblieben.
Wie gesagt, ich seh's ganz pragmatisch:
- Der Freundliche darf Dir für wenig bis kein Geld eine TFL-Fahrlichtschaltung a la Skandinavien programmieren, mit der Du keine Prob's bekommst.
- Der Superfreundliche programmiert Dir auch das US TFL mit den gedimmten FSW, was zwar hier nicht unbedingt erlaubt, aber gut aussieht. Auch dafür braucht's, außer etwas mehr Überredungskunst, nix (siehe @TSteigerwald, wobei natürlich die US-Scheinwerfer das Ganze toppen)
- Ganz vielleicht gibt's ein Update der aktuellen CIP auf helle Celis Ringe & eine TFL-Variante, aber daran glaub' ich am allerwenigsten.
mehr braucht man(n) nicht....klar soweit?
Zitat:
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Zitat von Straubinger
Und davon mal abgesehn was macht ein Österreicher, wenn er auf Deutschlands Strassen mit seinem TFL unterwegs ist???
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Er macht das, was andere Ösis auch tun, er fährt hier mit seinen Neblern 'rum.
Die Chance, daß er dafür ne Owi kassiert, geht gegen Null. Er bewegt sein KFZ mit landeseigenenr Zulassung im Ausland, sofern technisch (also Umschalten auf Abblendlicht nicht explizit verlangt werden darf (bei der Einreise)) nicht dagegen spricht, ändert sich nix.
Im Gegensatz zu Fahrten nach GB, wo bei Halogen-SW mittels Folie abgeklebt wird, bzw. bei Xenon per Hebel der Kegel geändert wird auf die linke Seite...