Zitat:
Zitat von GSX-Heizer
Nach der EU Regelung reicht eine Freigabe Bestätigung des Herstellers , auch in Deutschland. Nur wenn sie nicht erteilt wird ist eine Einzelabnahme erforderlich.
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was erzählst Du für ein quatsch! Erstmal darf der Abrollumfang der Bereifung nicht +/-3% betragen, und dann gibt es keinerlei Gutachten für diese Felgen i.V.m. dem Anbau auf nem E38, also braucht man einen Abnahme nach §21. Aber das ist auch nicht nicht das Thema!