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Alt 19.09.2007, 10:57   #8
Papamobil
Heptasaurus hexacylindrii
 
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Fahrzeug: E38-728iA (Bj 3.97)
Idee Nicht erlaubt, für Überführungen aber meist geduldet

Hi,

wirklich erlaubt ist das nicht, das läuft strenggenommen unter baulicher Veränderung des Fahrzeugs und wird durch die ABE nicht gedeckt - im Prinzip genauso, als wenn Du zusätzliche Teile an die Karosserie anbaust.

Aber: wenn Du glaubhaft machen kannst, dass es sich um eine Überführungsfahrt zur Instandsetzung handelt (wie oben angesprochen: Lackierer o.ä.) und keine unmittelbare Gefährdung des Verkehrs von Deinem Fahrzeug ausgeht (sie ebenfalls oben: vorstehender Auspuff o.ä.), sollten die Ordnungshüter Dich gewähren lassen.

Gruss
Michael
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