Nicht erlaubt, für Überführungen aber meist geduldet
Hi,
wirklich erlaubt ist das nicht, das läuft strenggenommen unter baulicher Veränderung des Fahrzeugs und wird durch die ABE nicht gedeckt - im Prinzip genauso, als wenn Du zusätzliche Teile an die Karosserie anbaust.
Aber: wenn Du glaubhaft machen kannst, dass es sich um eine Überführungsfahrt zur Instandsetzung handelt (wie oben angesprochen: Lackierer o.ä.) und keine unmittelbare Gefährdung des Verkehrs von Deinem Fahrzeug ausgeht (sie ebenfalls oben: vorstehender Auspuff o.ä.), sollten die Ordnungshüter Dich gewähren lassen.
Gruss
Michael
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