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Alt 16.10.2007, 18:21   #13
Apollo
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Zitat:
Zitat von pegasusqmb Beitrag anzeigen
Danke,

dann müssten sie ja zugelassen sein OHNE dass ich sie eintragen lassen muss.
Dieser scheiß- neue EU-Brief/Schein!!!! Da steht echt nix mehr drin!!!
Nur: was heißt eigentlich "Notlaufeigenschaften"??? Damals gab es doch noch gar keine "run-flat-Reifen" oder????

Gruß

pegasusqmb

Hallo, natürlich brauchst die nicht eintragen lassen. Reifenabmessungen müssen halt stimmen. Wird dir BMW auf Anfrage gerne bestätigen. Notlauf wurde damals so definiert: Bei luftleeren Reifen ist eine Fahrt mit bis zu 50km/h und 80km Strecke noch machbar ohne daß sich der Reifen von der Felge abdreht. Ob er hinterher noch brauchbar ist kann ich dir nicht sagen Habs nie ausprobiert. Sollte heißen, fahr auf der Autobahn zum Wechseln des platten Reifen bis zum nächsten Parkplatz, damit dir nicht ein LKW auf dem Standstreifen den A**** aufreißt. Bei Luftverlust während der Fahrt reagiert der Reifen entsprechend gutmütiger als ein Normalreifen. Hab ihn mir wegen meiner 3 Kinder gekauft, die immer auf den Autobahnfahrten mit dabei waren. Reifenwechsel auf der AB mit 3 kleinen Kindern am Standstreifen, da brauchst einen Schäferhund der die Herde umkreist
Grüsse

Geändert von Apollo (16.10.2007 um 18:26 Uhr).
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