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Alt 05.12.2007, 18:53   #1
fischerman79
E38 744i VFL Individual
 
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Fahrzeug: 740i E38/ 335i e30 / Opel Omega B Facelift Caravan LPG
Standard 07er Zulassung ( offene Fragen )

Servus ihr Oldiefahrer..

Habe da mal ne Frage..

Ich besitze ein 07er Kennzeichen auf dem ich bis zum März 2007 drei Fahrzeuge im Alter zwischen 20 und 30 Jahren eintragen ließ.

Dann kam ja die Neuregelung das nur noch Fahrzeuge erst ab mindestens 30 Jahre eingetragen werden, bestehende Fahrzeuge und 20 Jahren allerdings einen Bestandsschutz genießen.

NUN MEINE FRAGE ZUM BESTANDSSCHUTZ.

Mir wurde im März von der Zulassungsstelle gesagt das der Bestandsschutz meiner Fahrzeuge nur auch auf MEIN Kennzeichen gilt.. sollte ich also eines der Fahrzeuge veräußern müsste es vom nächsten Besitzer wieder normal angemeldet werden..

Jetzt habe ich allerdings wieder vernommen, das in einigen Bundesländern der Bestandsschutz auf das Fahrzeug gilt .... was heißt... wenn ich jemandem meinen Fünfer verkaufe kann er ihn in ein bestehendes 07er Kennzeichen wieder aufnehmen ???

Wenn dies so ist, gilt das auch in Hessen ??

Das wär ja wenigstens ein kleiner Trost, da ich mir gerne einen E23 anschaffen möchte, den ich aber nicht viel bewegen werde und eine normale Zulassung einfach zu teuer würde..

HOFFE ES KANN MIR JEMAND WEITERHELFEN ???

Gruss Kai
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Tuning heisst, sich Autoteile zu kaufen die einem nicht gefallen, von einem Geld das man nicht hat, um Leute zu beeindrucken die man nicht mag.. EGAL !!
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