@papasteve
da ist per Gesetz irgendwas verschärft worden. Für die TÜV-Abnahme wird eine Einbaubescheinigung und eine AU verlangt. Und beides darf nur noch von einer zertifizierten Werkstatt ausgestellt werden. Machen die da Unfug, können die ihre Zulassung verlieren. Eingetragen in die Papiere muß die Anlage, laut meinem TÜV, nicht, dafür muß man dann aber immer alle Papiere dabei haben.
Gruß Wolfgang
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