OK, dann 100%ig verständlich. Würde mit dem Geschäftsführer im Zweifel das Gespräch suchen.
Und ansonsten mit Fotos vor Ort dokumentieren, den Geldbetrag unter Vorbehalt (schriftlich fixieren) zahlen und zum Anwalt gehen. Evtl. vor der eigentlichen Abholung nach erfolglosem Gespräch den Anwalt nochmal kontaktieren!
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Viele Grüße
Sebastian
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