Zitat:
Zitat von Schulle
Gilt die 130% Regelung denn überhaupt bei KaskoSchäden? Wenn nicht, was ich glaube, musst du beten das er Schuld bekommt ...
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Sehe ich auch so, die 130%-Regel kannst Du gegenüber der eigenen VK nicht geltend machen. Deshalb ist die Klärung der Schuldfrage sicher erst mal entscheidend.
Zitat:
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Zitat von Schulle
Naja, lass den Wagen von DD reparieren und hak es ab. Ist zwar schade ums Geld aber deswegen gleich verkaufen. Facelift sieht doch eh besser aus.
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Greets
RS744