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Alt 09.03.2003, 13:50   #5
dotech
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Fahrzeug: einst 740iA (4.4) e38, jetzt suchend
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Es müßen nicht unbedingt die gleich Fehler 2x auftauchen um vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn sich die Mängel ein einem "nicht zumutbaren Fall" häufen ist die Möglichkeit eines Rücktrittes auch gegeben.
Prinzipiell gilt, der Hersteller hat ein Recht auf "Nachbesserung"!!

Ich denke aber mal Du hast leider ein Montagsauto erwischt, in meinem Bekanntenkreis ist ein Autohändler der sich auch gleich den e65 bestellt hat und der ist mehr als zufrieden obwohl er auch in ganz Deutschland und darüber hinaus unterwegs ist!

Aber bitte geh zu einem Rechtsanwalt der sich auf das Vertragsrecht (BGB) spezialisiert hat, der kann Dir dann mit Rat und Tat zur Seite stehen.
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