Es geht um das "nicht ausdrücklich".
Wie oben schon geschrieben steht bei allen E38 Benzinern in der BA, dass sowohl Normal als auch Super Plus neben Super getankt werden kann, da die Motoren klopfgeregelt sind.
Nun geht es darum, ob die Erwähnung von Super Plus in der BA schon ausdrücklich genug ist um unter das E10-Verbot zu fallen oder nicht!?
Ich interpretiere die BA so, dass ausdrücklich Super getankt werden muss,
Normal und Super Plus lediglich getankt werden kann.
Wenn man es mit dem Schreiben von BMW vergleicht, ist das E10 für alle Benzin Motoren vom E23, E32 und E38 geeignet.
Außnahmen wären vielleicht die Alpina und M-Versionen (3er und 5er)!?
Da sollte sich mal jemand zu Wort melden, der einen fährt.
In der BA könnte es nämlich heißen:
1) Dass Super Plus ausdrücklich getankt werden muss.
2) Jedoch auf Super zurück gegriffen werden kann unter der Prämisse einer Notlösung. (Was einen Mehrverbrauch und weniger Leistung zur Folge hat)
Nach dem Schreiben zu urteilen, wäre dann nur noch 1) möglich, 2) nicht mehr, auch nicht vorübergehend als Notlösung.
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Was habt ihr denn immer mit euren Sternen und Ringen? - der Mensch braucht 2 Nieren zum Leben!
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