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Alt 08.04.2008, 23:50   #4
Raffael@735i
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Zitat von mystica Beitrag anzeigen
Hallo Uli,

na ja, so weit reichts gerade noch bei mir.

Ich kann durchaus das Wesentliche vom Unwesentlichen unterscheiden, muss mich aber mit meinen bescheidenen Kenntnissen dieser "Sprache" nicht hier rühmen und anderen unterstellen, sie seien zu blöd dies zu verstehen.

Schön dass Du gegen die StVO offiziell verstoßen darfst. §17 Abs. 2 sagt nämlich folgendes, das gilt auch für Rajko:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Es steht zwar anscheinend nicht unter Strafe, aber man darf es nicht und Uli auch nicht.

Die Begrenzungsleuchten sind nämlich KEIN Tagfahrlicht sondern eben das Standlicht.

Schönen Gruß
Horst

Hi Horst.....das lege ich mal ein VETO ein .....denn §17 Abs. 2 bezieht sich auf die Dämmerung bzg. Dunkelheit.

Zeig mit bitte einen Abs. wo genau steht, dass ich mit Begrenungslich alleine nicht fahren darf???


Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten