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Alt 09.04.2008, 00:03   #11
Raffael@735i
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Zitat:
Zitat von knuffel Beitrag anzeigen
Hmm....

Ergibt sich das nicht schon aus den Bezeichnungen ?

(Wobei man unterstellen kann, daß sich solche Einrichtungen auf Dämmerung, bzw. Dunkelheit beziehen )

Standlicht
Fahrlicht

Gruß
Knuffel

Nönö.....

Das Fahren mit Standlicht ist dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung)

Also...so lange es hell ist, ist es nicht verboten nur mit Standlicht zu fahren?? Warum auch? Weil mein Auto früher gesehen wird?

Der Abs. II bezieht sich auf die Dämmerung bzw. Dunkelheit.

Gruß

Geändert von Raffael@735i (11.04.2008 um 21:01 Uhr).
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