Also bei mir ist es die Katze vom Nachbarn. Es geht mir persönlich nicht um die Pfotenabdrücke sondern um die Kratzer die das dreckelige Vieh hinterläßt wenn es sich mit den Hinterpfoten zum Sprung abstützt.
Ich hab meinen Nachbarn nun schon 2 Mal zur Rede gestellt und ihm mitgeteilt, das ich entweder das Katzenvieh umlege oder er mir neuen Lack spendiert.
Er war zwar sehr einsichtig, hat sich 93 Mal entschuldigt und mir versichert das der Katze die Krallen geschnitten werden.
Allerdings habe ich in der letzten Woche irgendwo ein Urteil gelesen in dem es um genau so einen Fall ging. Das Gericht hat zu Gunsten des Tierhalters entschieden:
Wer vom Halter einer Katze, die angeblich das Autodach verkratzt hat, Schadensersatz fordert, muss durch Zeugen beweisen können, dass konkret diese Katze den Schaden verursacht hat. Ein „dringender Tatverdacht“ reicht nicht aus. Das Amtsgericht lehnte daher auch den Antrag des Geschädigten ab, die Einholung eines DNA-Gutachtens einzuholen, um die Katze zu überführen.
Urteil des AG Aachen vom 08.01.2007
5 C 511/06
Also kann das Vieh mir ungeniert den Lack zerkratzen und ich kann noch nicht einmal etwas dagegen tun, ausser ich habe genug Zeugen die das Vieh dabei gesehen haben !!!!
Da ich ein Freund der Auge um Auge, Zahn um Zahn Methode bin, werde ich wohl oder übel das Vieh umlegen müssen damit Ruhe ist.
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