@Lexmaul
Das glaub ich nicht! Bei welcher Gesellschafft bist/warst du versichert?
Bei einem Vollkasko/Teilkaskoschaden wo die eigene Ver. für das eigene Fahrzeug zahlen muss (Diebstahl, Unfall-selbstverschuldet, Unwetterschaden usw...) gilt laut Vers.Gesetz die 60%Regelung m.E.
Was ja nur heißt das wenn der Schaden über 60% ist das mann wenn mann den kaputten Wagen abgibt mann auch den kompletten WBW bekommt, bzw. das mann den Wagen nicht mehr repariert bekommt bei einem Schaden >60%. Damit sollten m.E. nur die Vers.betrüger abgeschreckt werden die ihrem Auto selber einen Schaden zufügen um abzukassieren
Jedefalls war es so als ich noch bei der Vers. gearbeitet hab. Bist dir sicher?
Gruß
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