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Alt 18.05.2008, 19:16   #23
Bastl
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War beides mal bei der HUK24, die mich übrigens danach rausgeschmissen hat - trotz 3 versicherter Wagen und den einzigen Schäden innerhalb von 7 Jahren

OK, war nicht gerade gering - einmal Sturmschaden und einmal ein Diebstahlschaden (unterschiedliche Autos).

Der Sturmschaden lag bei ca. 80% des Fahrzeugswertes und der Einbruchsschaden bei ca. 135% ( ) - da war auch die Aussage des Versicherungsgutachters, dass er da leider nichts machen kann - es waren ca. 200-300 Euro über der Grenze, deshalb musste ich mit einem Abzug von über 2000 Euro leben .

Deshalb mein Eisnpruch dagegen - schaue aber auch nochmal in meine jetzigen Versicherungsbedingungen herein (Sparkassen-Online), denn 60% wäre ja ein Witz sondergleichen - da kann ich mir die VK ja bald sparen

Zudem frage ich mich, was einige E32-Fahrer machen, wenn mal ne Windschutzscheibe gewechselt werden soll - das kann auch schnell den Wert von 60% übersteigen.

NACHTRAG:

Auch bei der S-Direkt-Versicherung gibt es eine solche Regelung nicht - allerdings auch nicht die 130%-Regelung - die zahlen bei einer Reparatur durch eine Werkstatt bis zum Wiederbeschaffungswert und bei einer fiktiven Abrechnung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs und Restwert.

Schön, dass ich das nun auch weiß
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Viele Grüße

Sebastian

Geändert von Bastl (18.05.2008 um 19:30 Uhr).
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