... mit der ein jährigen gewährleistung, die dir der verkäufer, da gewerbetreibender, geben muss, bekommst du die garantie, dass der wagen zum zeitpunkt der übergabe frei von mängeln ist.
sollte sich nun im laufe der zeit herausstellen, dass doch mängel vorhanden sind, muss der verkäufer im ersten halben jahr nachweisen, dass die mängel zum zeitpunkt der übergabe nicht vorhanden waren... danach, musst du nachweisen, dass die mängel schon bestanden...
von der gewährleistung ausgeschlossen sind teile, die einem verschleiß unterliegen...
habe ein ähnlich gelagertes problem mit meinem kfz händler... er wollte nicht... ich zum anwalt... gutachter über amtsgericht bauftragt und nun werde ich mittels des gutachtens schadensersatz in höhe der repkosten stellen...
dieses zieht sich jetzt schon fast ein jahr hin...
also stell dich schon mal auf einen laaaaaangen weg ein
gruß
ronald