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Alt 31.03.2003, 15:19   #13
dotech
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Es stimmt wenn nichts ausdrückliches drin steht gelten 2 Jahre, aber das Problem ist, das sich die Firma wohl versuchen wird aus der Sachen rauszureden!!!
Die werden das als für das Alter bzw. die Kilometerleistung "üblichen Verschleiss" handhaben wollen!!

Den wie gesagt Gewährleistung (ist keine Garantie) gilt nur für "am Fahrzeug schon vorher vorhandene Mängel", wenn die oben genannten Dinge aber "altersüblicher Verschleiss" sind,und keine Mängel (wie z.B. gebrochen Lenkgestänge, Unfallschäden usw.) sind die da raus!!!

Wenn Du Rechtschutz hast zieh diesen sofort zu rate, und lass alles was Du am Kfz machen lässt genau dokumentieren (evtl. von einem Sachverständigen)!

Wenn Du keinen Rechtschutz hast, befrage Dich erstmal bei einem Anwalt der sich aufs Vertragsrecht spezialsiert hat, ob Du Erfolgschancen hast!!


Viel Glück

dotech

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