Thema
:
Gebrauchtwagenrecht
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31.03.2003, 17:39
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JB740
the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
B 12
genau das meinte ich:
bei gebrauchten sachen kann die gewährleistung auf 1 j. reduziert werden!
also gehe ich mal davon aus, dass du niemanden finden wirst, der dir 2 j. gewährleistung anbietet.
also de fakto: bei gebrauchtwagen: 1 j.
gruss jürgen
JB740
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