Hallo,
die Mängelansprüche verjähren hier nach 2 Jahren (§ 634a BGB). Die Ansprüche sind damit jetzt wohl weg.
Das heisst: entweder man einigt sich auf freiwilliger Basis (= Kulanz) oder man kriegt nichts. Nerven kann man die Jungs aber trotzdem - vielleicht hilfts ja...
Gruß
Chris
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Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
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