@FB
Hallo,
ist mir schon klar..., aber ich habe ja laut BMW Quality Programm etc. das Recht, noch vom Kauf zurückzutretetn und mir einen anderen Wagen aus dem Autohaus zu nehmen. Da könnte ich ja dann z.B. statt eines 740 einen 728 oder 730 etc nehmen. Deswegen ist auch nach dem Unterschreiben des Kaufvertrages noch lange nicht gesagt, daß man bei dem Auto auch definitiv bleiben muß!
Insofern war meine Anfrage auf Kaufberatung durchaus gut, sinnvoll, berichtigt und keineswegs überflüssig.
Trotzdem: Danke für die hilfreichen Tipps bzgl. 740 i etc.
Eure Kerstin
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