Klar geht das, sofern die:
- Reifengröße schon im Schein steht,
- die Traglast der neuen Reifen mind. 98T beträgt,
- die Felgen mit einer solchen Reifengröße zugelassen sind (lt. Gutachten)
- evtl. Freigabe des Reifenherstellers für die Felgen vorhanden ist
Ansonsten musst du die Reifen beim Tüv eintragen lassen.
LG, Frank