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:
Fahrzeugschein v.v. Fahrzeugbrief
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03.09.2007, 20:26
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6
Umsteiger
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Zitat von
E66-Fan
Genaugenommen ist der Eigentümer des Fahrzeugbriefes der Eigentümer des KFZ.
Jap, mein Fehler, habe das oben tatsächlich falsch geschrieben... Aber gedacht war eben dein Satz
Umsteiger