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Alt 04.09.2007, 00:23   #7
knuffel
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Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Genaugenommen ist der Eigentümer des Fahrzeugbriefes der Eigentümer des KFZ.
Jooo....und noch einen :

Das muss auch nicht automatisch bedeuten, daß er auch alle Rechte hat...
(Finanzierungen etc.)

Gruß
Knuffel
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