Eigentümer ist, wer den Fahrzeugbrief hat (bei geleasten Fahrzeugen ist das die Bank). Besitzer ist derjenige, der z.B. das Fahrzeug nutzt (der hat in der Regel auch den Fahrzeugschein).
Siehe auch: http://www.jurawiki.de/Besitz
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Gruß
MrOsprey
Geändert von MrOsprey (05.09.2007 um 22:58 Uhr).
Grund: Auf Hinweis von E66-Fan korrigiert
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