Thema
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Fahrzeugschein v.v. Fahrzeugbrief
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05.09.2007, 20:14
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E66-Fan
Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Zitat:
Zitat von
MrOsprey
Eigentümer ist, wer den Fahrzeugschein hat (bei geleasten Fahrzeugen ist das die Bank).
Du meinst den FahrzeugBRIEF...
...der FahrzeugSCHEIN ist im jeweiligen Fahrzeug immer mitzuführen...
Grüße!
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