Zitat:
Zitat von JPM
naja man muss nur beweisen das der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlage, also beim Kauf und nicht erst später eingetreten ist durch irgendwelche Einflüsse.... das ist schwer.
Gruß Philipp
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Stimmt natürlich. Vielleicht hat der Verkäufer ein Einsehen, das Teil sollte wohl länger halten..