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Zitat von 7erFreak96
Was ist wenn die Niveauregulierung mal kaputt gehen sollte und ich ein Fahrwerk ohne Regulierung einbauen will ?
Dann bräuchte ich die LWR oder ?
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JA Klar, was sonst!
MFG Chio.
Manuelle Leuchtweitenregulierung vom Fahrersitz aus
In Abhängigkeit vom Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vom Fahrersitz aus vorgeschrieben. Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen Achslast oder dem zulässigen Gesamtgewicht, je nachdem, was zuerst erreicht wird, Details siehe ECE R48, Anhang 6.
Bei besonders „harten“ Fahrwerken mit geringen Federwegen oder Fahrzeugen mit hydractiven Fahrwerken oder auch bei Fahrzeugen mit geringer maximal zulässiger Zuladung kann der Test sogar ergeben, dass ein Fahrzeug keine manuelle Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt. Alle anderen Fahrzeuge müssen mindestens über eine manuelle Einrichtung verfügen, die vom Fahrersitz aus (Armaturenbrett, Mittelkonsole) zu bedienen ist und beide Scheinwerfer parallel verstellt, siehe ECE R48, Anhang 8.
Automatische Leuchtweitenregulierung
Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zurzeit wird dieser Grenzwert sowohl von den meisten Xenon-Brennern überschritten, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen, als auch von lichtstromstarken Varianten LED-basierter Scheinwerfern. Von beiden Bauformen Xenon-Brenner (z. B. 25W Xenon-Lampen, D8-Leuchtmittel) wie auch LED-basierte Scheinwerfer gibt es aber auch Varianten, die bewusst knapp unter diesem Wert rauskommen und damit ohne automatische Leuchtweitenregulierung auskommen. Die Bauform allein reicht damit für eine Bewertung nicht aus.
Einzelheiten sind der ECE-Regelung ECE R48[1] zu entnehmen.