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Alt 08.04.2005, 19:49   #10
Dr. Kohl
Erfahrenes Mitglied
 
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Standard

Die Kompetenz des Gegenübers grundsätzlich bestritten "Da sind Sie nicht kompetent genug"
Der Gesprächspartner direkt angegriffen "Was geht Sie dass an?"
Das Sachthema abgelehnt >>Da wird sowieso nichts draus
Der Angreifer macht sich zum Maßstab aller Dinge "Das ist unter meiner Würde."
Welche Reaktion der Angreifer erhofft
Der Angreifer hofft, dass der Angegriffene sich verteidigt. Somit könnte der Angreifer die Führung des Gespräches übernehmen und das Gespräch in seinem Sinne lenken. Der Angegriffene sollte deshalb unbedingt vermeiden:

den Angriff abzuwehren
einen Gegenangriff zu starten
den Angreifer zu beschwichtigen
Behandlung unfairer Angriffe
Man sollte unfaire Angriff sachlich und frei von Emotionen behandeln, auch wenn es schwer fällt. Auf eine lautstarke Auseinandersetzung darf man sich unter keinen Umständen einlassen. Man darf nicht zulassen, dass sich der Schwerpunk des Gespräches von der sachlichen- auf die emotionelle Ebene verlagert. Auf unfaire Angriffe kann man durch eine der folgenden Entgegnungen reagieren:

Rückfrage "Wie genau meinen Sie dass?" Der Angreifer gerät in Erklärungsnot.
Vergewisserung "Sie meinen also, dass..." Enthält der Angriff einen neuen Vorschlag?
Positive Bewertung "Ja! ..." Betrachten Sie den Angriff als weiteres Sachargument
Helfen Sie dem unterlegenen Angreifer, das Gesicht zu wahren!

Den letztendlich unterliegenden Angreifer muss man am Ende der gewonnenen Auseinandersetzung nicht auch noch verunglimpftem, entlarven oder bloßstellen, denn ein gedemütigter Gegner sinnt auf Rache und wird beim nächstem Mal doppelt so gut vorbereitet sein. Deshalb sollte man sich auch nach einer Auseinandersetzung partnerschaftlich verhalten.

Allerdings sollte man dem Angreifer deutlich zu verstehen geben, dass man nicht bereit ist in diesem Ton zu verhandeln.
Mitnahme eines Betriebsrats
Wie schön des öfteren empfohlen, nehmt zu PA-Gesprächen einen Betriebsrat mit. Ihr habt das Recht dazu. Ihr dürft sogar einen Anwalt mitnehmen. Ihr musst auch nicht irgendeinen BR mitnehmen, der gerade zur Verfügung steht, sondern Ihr könnt den BR Eures Vertrauens hinzuziehen, also Ihr müsst keinen AUB BR akzeptieren, wenn Ihr das nicht wollt. Ein bisschen Flexibilität in der BR-Wahl ist natürlich angebracht.

Wenn Ihr zu dem angesetzten PA Termin keinen BR findet, habt Ihr das Recht, um eine Verschiebung des Termins zu bitten. Bitten bedeutet hier lediglich eine Form der Höflichkeit, aber nicht dass die PA Euch zu einem Gespräch ohne BR zwingen kann.

Sollte sie das trotzdem unter Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf einem Gespräch bestehen (was alles schon vorgekommen ist) sofort an BR und NCI eine Email schreiben und das Gespräch mit der PA nochmals schriftlich per Email (Lese- und Empfangsbestätigung) ablehnen. An BR, weil es sich in diesem Fall um eine Behinderung der BR Arbeit handelt, die nach §119 BetrVG mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden kann, wenn der BR Strafanzeige stellt. An NCI, damit wir solche Vorgehensweisen an die Öffentlichkeit bringen können.

Hier ein Textvorschlag:
Hiermit bitte ich noch einmal ausdrücklich um eine Verschiebung des Gesprächstermins, da ich zu diesem Gespräch einen Betriebsrat meines Vertrauens hinzuziehen möchte. Dieser steht zu dem von Ihnen angegebenen Termin nicht zur Verfügung.
Ein Terminvorschlag unsererseits wäre der xx.xx.03.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Wenn die PA immer noch auf einem Gespräch ohne BR bestehen sollte, nehmt einen Kollegen mit, geht zum Gespräch und sagt kein Wort. Nehmt Euch das fest vor. Nach einer Viertelstunde z.B. oder früher könnt Ihr das Gespräch dann mit dem Hinweis beenden, dass Ihr es gerne fortsetzt, wenn BR xy hinzugezogen wird. Das kostet vielleicht ein bisschen Nerven, aber Schweigen ist in diesem Fall die beste Waffe. Man muss es sich nur vornehmen, nichts zu sagen, zugegeben ein etwas ungewöhnliches Gespräch, aber die Situation rechtfertigt ungewöhnliche Maßnahmen.
Schwerbehindertenvertreter
Schwerbehinderte haben natürlich auch das Recht neben der Schwerbehindertenvertretung zusätzlich einen BR mitzunehmen. Schwerbehindertenvertretung und BR sind zwei getrennte Gremien. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht Teil des BRs. Daraus folgt zwangsläufig, dass ein Schwerbehinderter - wie jeder nicht schwerbehinderte MA auch - einen BR seines Vertrauens zu einem Gespräch mitnehmen kann.
Schriftlicher Hinweis auf gesundheitliche Belastungen
(im wesentlichen für Schwerbehinderte) Eine strafbare Handlung setzt Wissen voraus.
Die Idee eines Kollegen war nun vor dem PA-Gespräch eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass die besondere Belastung durch Dauer und Thema des Gesprächs negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte. Über den gesundheitlichen Zustand sollte man sich auf keine Diskussionen einlassen. Diese Erklärung sollte man den PA Gesprächspartnern vorlegen und unter "Zur Kenntnis genommen" gegenzeichnen lassen. Hier ein Textvorschlag (nicht RA geprüft):
Erklärung vor dem Gespräch vom .................... vorgelegt durch .....MA....
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß in meiner momentanen Verfassung ein 2-3 stündiges Gespräch über die Versetzung zum Airport oder meine Entlassung von meinem Arzt als für mich gesundheitlich sehr bedenklich und möglicherweise nicht folgenlos eingestuft wird. Ich bitte Sie, dies zu berücksichtigen und erinnere Sie hiermit ausdrücklich an Ihre Fürsorgepflicht.

München, den ........................
Unterschriften der PA und des BR-Mitgliedes und die eigene
Stimmen sollte die Aussage in der Erklärung natürlich schon; jemand, der putz gesund ist, sollte eine solche Erklärung nicht abgeben. Ev. kann man sich vom behandelnden Arzt eine solche Bedenklichkeitserklärung ausstellen lassen. Wenn die PA dies nicht unterschreibt bleibt noch die Unterschrift des BR-Mitgliedes, das unbedingt anwesend sein sollte und es wird eine entsprechende Bemerkung zugefügt, dass die Unterschrift verweigert wurde. Wir versprechen uns davon, eine gewisse Zurückhaltung der PA und kürzere Gespräche.
Beendigung des Gesprächs
Nicht nur die PA hat das Recht, ein Gespräch zu beenden, sondern auch der BR bzw. AN. Man kann dies z.B. mit den Worten tun "Herr/Frau xy ich habe Ihnen meinen Standpunkt klar gelegt. Unter den gegebenen unklaren Bedingungen unterschreibe ich nicht. Ich sehe daher keine Notwendigkeit das Gespräch fortzusetzen, da wir uns nicht einig werden." Aufstehen und gehen mit freundlichem "Auf Wiedersehen". Am besten ist es natürlich, wenn der begleitende BR dies macht.
Unterbrechung des Gesprächs
Es ist auch jederzeit möglich ein Gespräch zu unterbrechen, wenn es für einen zu belastend wird. Man wendet sich dazu an seinen begleitenden BR und bitten ihn, nicht die PA, um eine Auszeit. Dies sollte man vorher mit dem BR ausmachen und ihn darauf hinweisen, dass er diese Auszeit sofort, aber wirklich sofort, nicht erst nach 5 Sätzen, gewähren muss. Das Gewähren sieht so aus, dass der BR sagt: Wir unterbrechen an dieser Stelle das Gespräch, aufsteht (man selbst natürlich auch) und hinausgeht. Nach angemessener Erholungszeit kann man das Gespräch fortsetzen oder den BR alleine hineinschicken, der sagt, dass es dem MA nicht möglich ist, das Gespräch fortzusetzen.

Diese Auszeit ist ein übliches Mittel in Verhandlungen; der PA durchaus bekannt; nur der MA wendet es fast nie an.
Angriffe auf den MA
Wird der MA im Gespräch angegriffen oder unter Druck gesetzt, antwortet grundsätzlich der BR; damit wird eine Verteidigungshaltung vermieden. Der MA muss nur lernen, das Schweigen auszuhalten. Auch dieses Verhalten sollte man mit dem BR vorher absprechen. Sich nicht verteidigen! Damit drängt man sich selbst immer in eine schlechtere Position; beim Verteidigen gibt man automatisch Informationen und Schwachstellen preis.
BR verhandelt was, was man nicht will
Da BRs auch nur Menschen sind, kann es vorkommen, dass ein BR oder ein Schwerbehindertenvertreter plötzlich Vorschläge auf den Tisch legt, deren Inhalt man für sich nicht aktzeptieren kann. Dann gilt die Regel: Auszeit beantragen, die sofort gewährt werden muss. Eine weitere Regel ist, sich nie vor der PA mit dem BR oder der Schwerbehindertenvertretung auseinandersetzen.
PA legt einen den Vertrag zur Unterschrift vor die Nase
Da gibt es ein ganz einfaches Mittel: Das Schriftstück, das vor einem auf dem Tisch liegt, ignorieren, einfach nicht anschauen, so als ob Brotkrümel auf dem Tisch sind; denen widmet man ja auch nur eine bedingte Aufmerksamkeit. Die PA kann einen nicht zwingen, den Vertrag zu lesen oder gar zu unterschreiben.
PA drückt einen den Vertrag in die Hand
Für die Gegenstrategie in diesem Fall bedarf es einer kleinen Vorbereitung. Man nehme sich einen Aktendeckel (undurchsichtig) mit. Wenn man den Vertrag bekommt, nimmt man ihn entgegen, entweder mit oder ohne Danke (das hängt von den Nerven ab), schaut ihn gar nicht an, und legt ihn in den Aktendeckel, klappt ihn zu und weg ist der Vertrag. Wenn die PA dann sagt, möchten sie den Vertrag nicht lesen, dann sagt man entweder einfach "nein" oder "dies übernimmt mein Anwalt für mich".
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